Verhaltensvereinbarung der Wörgler Volksschulen


Erziehungsberechtigte, LehrerInnen und SchülerInnen begegnen einander mit Respekt und Höflichkeit und halten Vereinbarungen ein!

 

Wir Schüler nehmen Rücksicht auf alle MitschülerInnen und Lehrkräfte und denken auch an unsere eigene Sicherheit. Deshalb vermeiden wir Laufen, Raufen, Schubsen und alles, was uns und andere gefährdet. Verstoßen wir gegen die Regeln, müssen wir in der Pause sitzen bleiben.

 

Wir lehnen jede Form von Gewalt in Worten und Taten ab. Wer sich nicht daran hält, hat eine Wiedergutmachung zu leisten. Bei wiederholtem schwerwiegenden Fehlverhalten müssen wir mit folgenden Konsequenzen rechnen:

- Ausschluss von Schulveranstaltungen und gemeinschaftlichen Aktionen

- Stundenweiser Ausschluss vom Unterricht (der Schüler muss von den Eltern abgeholt 

   werden!)

- Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Wochen

- Klassenwechsel

 

Bei schwerwiegenden Verletzungen durch Mitschüler, auch auf dem Schulweg, die eine ärztliche Behandlung erfordern, können Erziehungsberechtigte, aber auch die Schulleitungen, eine Anzeige erstatten.

 

Wir achten darauf, dass das Eigentum der Schule, der Mitschüler, der Lehrer und das Schulinventar sorgfältig behandelt werden. Verursachen wir Beschädigungen oder Verschmutzungen, müssen wir den Schaden in Ordnung bringen. Ist dies nicht möglich, wird der Verursacher dem Schulerhalter zwecks Bezahlung des Schadens gemeldet.

 

Wir beginnen den Unterricht pünktlich um 7.55 Uhr. Halten wir uns nicht daran, müssen wir die Fehlzeiten an einem vereinbarten Termin nacharbeiten.

 

Wir bereiten alle benötigten Materialien für den Unterricht selbstständig und rechtzeitig vor.

 

Gegenstände, die den Schulbetrieb stören oder eine Gefahr darstellen, müssen wir zu Hause lassen. Das Handy muss ausgeschaltet und weggeräumt sein. Halten wir uns nicht an diese Regel, wird uns der Gegenstand weggenommen und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.

 

Vergessene Arbeiten müssen wir nachbringen. Wer dies nicht macht, hat nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten die fehlenden Aufgaben außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule nachzuholen.

 

 

Die Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten ist uns ein großes Anliegen:

 

Wir verwenden Jausenboxen und Trinkflaschen, um Verpackungsmüll wie Tetrapacks, Dosen oder Alufolie zu vermeiden. Wer darauf vergisst, muss seinen Müll wieder mit nach Hause nehmen.

 

Wir legen großen Wert auf eine gesunde Jause. Wir essen Brot, Obst und Gemüse und trinken Wasser. Süßigkeiten und stark gezuckerte Getränke bleiben zu Hause. Sie dürfen in der Schule nicht verzehrt werden.

 

Die Erziehungsberechtigten achten darauf, dass ihre Kinder zu Fuß in die Schule kommen. Der gemeinsame Schulweg fördert soziale Kontakte, die Bewegung an der frischen Luft ist der optimale Start in den Schultag.

 

 

Was uns sonst noch wichtig ist:

 

Eine Erkrankung des Kindes ist der Schule sofort zu melden. Auf Verlangen der Schulleitung ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, spätestens jedoch nach 3 Fehltagen.

 

Läuse- bzw. Nissenbefall ist meldepflichtig und ernstzunehmen. Kinder mit Lausbefall müssen zu Hause bleiben, bis sie nissenfrei sind.

 

Bei Erkrankung oder Verletzung von Schülern während der Unterrichtszeit verständigt die Schulleitung die Rettung, sollten die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sein.

 

Die Schule kann die Beaufsichtigung der Schüler vor dem Beginn der gesetzlichen Aufsichtspflicht nicht übernehmen. Sie kann auch nicht dazu verpflichtet werden. Die Aufsicht erstreckt sich auf das Schulhaus und endet am Schultor.

 

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie benützen und kontrollieren täglich das Mitteilungsheft/die Postmappe, um immer gut informiert zu sein.

 

Bei Problemen wenden sich die Erziehungsberechtigten immer zuerst an den Klassenlehrer.